Erste-Hilfe-Kurse für Betriebe und Unternehmen
Der Gesetzgeber schreibt den Betrieben vor, dass eine nach Betriebsgröße erforderliche Anzahl Ersthelfer
aus- und regelmäßig fortgebildet werden muss. Ihre Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse übernimmt die Kosten dieses Lehrganges, dadurch fallen für den Betrieb und den Ersthelfer keinerlei Kosten für die Aus- und Fortbildung an.
Erste-Hilfe Grundausbildung
Für die Erstausbildung der Mitarbeiter ist die Teilnahme an einem 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 min (entspricht 6,75 Zeitstunden) umfassenden Erste- Hilfe- Lehrgang erforderlich. Seit 2015 wird diese Schulung innerhalb eines Arbeitstages durchgeführt, nicht wie vorher, in zwei Arbeitstagen bei Erstschulungen. Dies entlastet Arbeitgeber zusätzlich, da Arbeitskräfte nicht über zwei Tage entbehrt werden müssen.
Erste-Hilfe Fortbildung
Die Erste-Hilfe- Fortbildung ist erforderlich, wenn die letzte Erste- Hilfe- Grundausbildung bzw. die letzte -Fortbildung des Ersthelfers nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
Haben Sie in Ihrem Betrieb mehrere gleichzeitig aus- bzw. fortzubildende Ersthelfer, führen wir den Erste-Hilfe- Kurs auch gerne direkt bei Ihnen im Hause durch. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
WICHTIG
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger, ob eine Kostenübernahme mit dem BG-Formular möglich ist. Bitte füllen Sie das <BG-Formular> oder eine Kostenübernahme Ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers (BG, UK ) aus und bringen dieses am 1. Kurstag mit.
Ich bin tätig als Dozentin für mini Help.
Außentermine finden nur noch mit mindestens 10 Teilnehmer statt.